3. Grundsätze der Elternarbeit
Wir verstehen unsere Elternarbeit so, dass wir eine gute Lernumgebung am Max-Slevogt-Gymnasium unterstützen, und dazu gehört besonders ein gutes Harmonieren der hier beteiligten Gruppen (Lehrerkollegium mit Schulleitung und Personalrat; Schüler mit SV; Eltern mit Klassenelternsprechern und Schulelternbeirat).
Eine gut funktionierende Schule braucht eine gut funktionierende Elternarbeit. Dazu gehören gesetzlich vorgeschriebene Gremien, aber insbesondere eine vertrauensvolle, partnerschaftliche, offene und faire Zusammenarbeiten.
Eine hervorragende Einführung bietet der Flyer Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz - von Eltern für Eltern, 4. Auflage 2007. Sie können ihn beim Landeselternbeirat hier herunterladen.
3.1. Gremien
In Rheinland-Pfalz sind Elternvertreter per Schulgesetz auf vier Ebenen vorgesehen:
- die Klassenelternversammlung - § 39 SchulG
- den Schulelternbeirat - § 40 SchulG
- den Regionalelternbeirat - § 43 SchulG
- den Landeselternbeirat - § 45 SchulG
Näheres dazu in den jeweiligen Kapiteln des Gesetzes.
Die gewählten Elternvertreter üben ein öffentliches Ehrenamt aus. Sie sind während der Ausübung ihres Amtes in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Körperschäden versichert.Über Angelegenheiten, die einer vertraulichen Behandlung bedürfen, haben die Vertreter der Eltern auch nach Beendigung ihrer Amtszeit Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten und Vorgänge (§49 Abs. 6 SchulG).
3.2. Tipps für Konfliktsituationen
Am schönsten wäre es, Konflikte entstünden erst gar nicht oder könnten zumindest im Anfangsstadium gelöst werden. Als Schulelternbeirat setzen wir am Max-Slevogt-Gymnasium auf ein vertrauensvolles und faires Umgehen aller Personen, Gruppen und Gremien miteinander. Grundsätzlich sollte das Gespräch zwischen den Beteiligten eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung bringen. Dass dies nicht immer realisiert werden kann, ist klar. Wir setzen am MSG ferner auf die Stärkung der Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler, so dass sie in die Lage gesetzt werden, Probleme (immer öfter) ohne die aktive Mithilfe von uns Eltern zu lösen. Das befähigt sie am besten zur späteren Problemlösung in Beruf und Gesellschaft. Sofern in der Klasse ein Problem auftritt, sollte zunächst ein Gespräch zwischen den Betroffenen im kleinen Kreis geführt werden. Je älter die Schüler sind, um so mehr sollten diese zunächst selbst sich einer Konfliktlösung annehmen, dh. Gespräch des Schülers/der Schülerin mit dem Lehrer/Lehrerin, ggf. mehrere Schüler mit der Lehrkraft. Auch das Hinzuziehen der Schülervertretung oder des Vertrauenslehrersoder Stufenleiterskann sinnvoll sein.Sollte das Problem so nicht bereinigt werden können oder sind die Schüler in den ersten Klassen des MSG, werden sich Eltern kümmern wollen und müssen. Auch hier sollte zunächst das vertrauensvolle Gespräch des betroffenen Elternteils mit der Lehrkraft vorgesehen werden. Es kann auch der Klassenelternsprecher, ggf. mit seinem Stellvertreter oder betroffenen Eltern, oder auch der Klassenleiter in kleiner Runde eine Lösung erarbeiten.Bei hartnäckigen oder über die Klassengemeinschaft hinausreichenden Problemen stehen der Schulelternsprecher und (bitte erst dann!) die Schulleitung als Ansprechpartner zur Verfügung.Eine solche Vorgehensweise verhindert (i.d.R.) den "Tribunal-Charakter", den im Konfliktfall eine offizielle Sitzung der Klassenelternversammlung haben kann. Wer etwas verändern will, darf sein Gegenüber keinesfalls bloßstellen. Gesichtsverluste müssen vermieden werden, und Kritik darf nicht zur Anklage ausarten.
Deshalb:
- Konflikte an den Elternabenden nur ansprechen
- dabei Argumente zum späteren Gespräch mit dem Lehrer sammeln
- dabei gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeiten
Nach einem solchen Lehrer-Gespräch mit ausgewählten Eltern die Gesamtelternschaft über den Verlauf informieren (Email oder bei nächstem Elternabend).