5.3 Aufgabe des Schulelternbeirats

Unser Gremium, der Schulelternbeirat, hat die Aufgabe, die Erziehungs– und Unterrichtsarbeit zu fördern und mitzugestalten. Dabei vertreten wir die Eltern gegenüber Schule, Schulverwaltung und Öffentlichkeit. Wegen der Aufgabenvielfalt, die der SEB zu übernehmen hat, haben wir Arbeitskreise
gebildet, um die Arbeit auf möglichst viele Schultern zu verteilen.

Der SEB entsendet Vertreter in den Schulausschuss , den Schulbuchausschuss, zur Gesamtkonferenz, in die Fachkonferenzen und weitere an der Schule eingesetzte Gremien. Die Möglichkeiten, den Elternwillen einzubringen, sind vielseitig, interessant und bieten immer neue Herausforderungen. Ca. alle 2 Monate findet eine Sitzung des Schulelternbeirats statt. Dazwischen arbeiten die Arbeitskreise bzw. finden Termine in den gemeinsamen Ausschüssen statt.

Der Schulelternbeirat ist für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Aus seiner Mitte wird eine Schulelternsprecherin bzw. einen Schulelternsprecher sowie ein/e Vertreter/in gewählt. Aus dem Kreis der Mitglieder im Schulelternbeirat werden Vertreterinnen bzw. Vertreter für die unterschiedlichen Ausschüsse gewählt.

Weitere Aufgaben:

  • Zusammenarbeit mit den Klassenelternvertretungen
  • Zusammenarbeit mit der Schülervertretung (SV)
  • Regelmäßige Gesprächsrunden mit der Schulleitung
  • Kontaktaufnahme mit dem Personalrat

Den Schulelternbeirat am MSG erreichen Sie per Mail unter schulelternbeirat(at)msg-landau.de.