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Schutzmaßnahmenverordnung, gültig ab dem 26.11.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler,

seit gestern (26.11.2022) ist auch in Rheinland-Pfalz die Absonderungsverordnung durch eine Schutzmaßnahmenverordnung ersetzt worden.

Es gilt ab sofort:

Symptomatisch Erkrankte (durch Corona-Virus oder auch andere Infekte wie Grippe etc.) sollen nicht zur Schule kommen.

Positiv getestete Personen (auch Selbsttest) müssen sich nicht mehr automatisch in eine mindesten 5-tägige häusliche Isolation begeben. Sie sind aber verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt frühestens nach fünf Tagen nach Durchführung des Tests. Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Die Maskenpflicht endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Ist das Tragen einer Maske, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, nicht möglich, besteht Absonderungspflicht.

Damit ist der Schulbesuch bei Symptomfreiheit prinzipiell auch bei positivem Test möglich. Bitte kontaktieren Sie uns im Einzelfall, um die jeweiligen Rahmenbedingungen zu besprechen.

Ausführliche Infos unter: https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Schule/31_01_15._Hygieneplan/Schulschreiben_AEnderung_der_Regelungen_zur_Absonderung_november22.pdf

Herzliche Grüße

Stefanie Mehret